Informationen aus dem Regionalen Führungsorgan RFO Thierachern-Regio  (Pressebericht Feb. 2017)

Gremien, welche hoffen, nie zum Einsatz zu kommen, sind eher selten anzutreffen. Beim Regionalen Führungsorgan Thierachern-Regio (RFO) ist jedoch genau das der Fall. Wird dieses Organ aufgeboten, so herrscht eine ausserordentliche Lage, welche sich niemand wünscht. Aber was ist eine ausserordentliche Lage? Was genau ist unter einem RFO zu verstehen und weshalb haben Sie bisher vielleicht nichts oder nur wenig darüber gehört? Zu diesen und weiteren Fragen erhalten Sie nachfolgend einen kleinen Einblick.

 

Was ist ein Führungsorgan?

Im Kanton Bern ist Bevölkerungsschutz primär Aufgabe der Gemeinden resp. der jeweiligen Exekutive (Gemeinderat). Für Einsätze bei ausserordentlichen Ereignissen sind – wie bei anderen alltäglichen Schadenfällen – in erster Linie Polizei und Feuerwehr zuständig. Kommt es jedoch zu einer Katastrophe oder einer Notlage, so übernimmt der Gemeinderat mit Unterstützung seines Führungsorgans die strategische Führung im Hinblick auf die Bewältigung der Lage. Während früher die Gemeinden in der Regel über eigene Gemeindeführungsorgane verfügten, schlossen sich in der Vergangenheit immer mehr Gemeinden zu regionalen Organisationen zusammen. So bilden die Gemeinden Amsoldingen, Reutigen, Stocken-Höfen, Thierachern, Uebeschi und Zwieselberg seit dem Jahre 2005 das RFO Thierachern-Regio.

 

Was sind die Aufgaben eines RFO?

Das Führungsorgan trifft die personellen, materiellen und organisatorischen Vorbereitungen für die Führung resp. Führungsunterstützung und für den Einsatz der vorhandenen Ressourcen. Im Ernstfall erarbeitet es, basierend auf einer laufenden Lagebeurteilung, die Entscheidungsgrundlagen für den Gemeinderat und arbeitet dazu eng mit der Einsatzleitung der im Einsatz stehenden Partnerorganisationen und dem Regierungsstatthalter zusammen. Eine zentrale Aufgabe ist zudem die Information der Bevölkerung. Eine bedeutende Rolle kommt dem RFO auch bei der Gefahrenanalyse und der Risikobeurteilung zu.

 

Was ist unter einer ausserordentlichen Lage zu verstehen?

Nach dem Gesetz sind Katastrophen und Notlagen überraschend eintretende Ereignisse bzw. unmittelbar drohende Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit oder soziale Notstände, die mit den für den Normalfall bestimmten Mitteln und Befugnissen allein nicht mehr bewältigt werden können. Solche Ereignisse könnten beispielsweise sein

 

Besteht in unserem Gebiet wirklich das Risiko, dass ein solches Ereignis eintreten könnte?

Das Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär des Kantons Bern hat den Gemeinden im November 2016 eine überarbeitete Gefahrenanalyse zugestellt, in welcher gestützt auf komplexe Abklärungen von Fachspezialisten Risikobeurteilungen über das ganze Kantonsgebiet vorgenommen wurden. Das RFO wird an seiner nächsten Sitzung prüfen, ob und wenn ja welcher Handlungsbedarf für das Einzugsgebiet Thierachern-Regio besteht. Allerdings darf bereits heute mit einer gewissen Erleichterung festgestellt werden, dass das Gefahrenpotential in unseren Gemeinden nicht besonders hoch ist. Dies ändert aber nichts daran, dass das RFO von Gesetzes wegen verpflichtet ist, Vorbereitungen für den hoffentlich nie eintretenden Fall der Fälle zu treffen.


Gesetzliches Anforderungsprofil an die Fühungsorgane im Kanton Bern sowie Musterpflichtenheft