Informationen aus
dem Regionalen Führungsorgan RFO Thierachern-Regio (Pressebericht Feb. 2017)
Was ist ein Führungsorgan?
Im
Kanton Bern ist Bevölkerungsschutz primär Aufgabe der Gemeinden resp. der
jeweiligen Exekutive (Gemeinderat). Für Einsätze bei ausserordentlichen
Ereignissen sind – wie bei anderen alltäglichen Schadenfällen – in erster Linie
Polizei und Feuerwehr zuständig. Kommt es jedoch zu einer Katastrophe oder einer
Notlage, so übernimmt der Gemeinderat mit Unterstützung seines Führungsorgans
die strategische Führung im Hinblick auf die Bewältigung der Lage. Während
früher die Gemeinden in der Regel über eigene Gemeindeführungsorgane verfügten,
schlossen sich in der Vergangenheit immer mehr Gemeinden zu regionalen Organisationen
zusammen. So bilden die Gemeinden Amsoldingen, Reutigen, Stocken-Höfen,
Thierachern, Uebeschi und Zwieselberg seit dem Jahre 2005 das RFO
Thierachern-Regio.
Was sind die Aufgaben eines RFO?
Das
Führungsorgan trifft die personellen, materiellen und organisatorischen Vorbereitungen für die Führung resp.
Führungsunterstützung und für den Einsatz der vorhandenen Ressourcen. Im Ernstfall erarbeitet es, basierend auf einer
laufenden Lagebeurteilung, die Entscheidungsgrundlagen für den Gemeinderat und
arbeitet dazu eng mit der Einsatzleitung der im Einsatz stehenden
Partnerorganisationen und dem Regierungsstatthalter zusammen. Eine zentrale
Aufgabe ist zudem die Information der Bevölkerung. Eine bedeutende Rolle kommt dem
RFO auch bei der Gefahrenanalyse und der Risikobeurteilung zu.
Was ist unter einer ausserordentlichen
Lage zu verstehen?
Nach
dem Gesetz sind Katastrophen und Notlagen überraschend eintretende Ereignisse
bzw. unmittelbar drohende Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit
oder soziale Notstände, die mit den für den Normalfall bestimmten Mitteln und
Befugnissen allein nicht mehr bewältigt werden können. Solche Ereignisse
könnten beispielsweise sein
Besteht in unserem Gebiet wirklich das
Risiko, dass ein solches Ereignis eintreten könnte?
Das Amt
für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär des Kantons Bern hat den Gemeinden im
November 2016 eine überarbeitete Gefahrenanalyse zugestellt, in welcher
gestützt auf komplexe Abklärungen von Fachspezialisten Risikobeurteilungen über
das ganze Kantonsgebiet vorgenommen wurden. Das RFO wird an seiner nächsten
Sitzung prüfen, ob und wenn ja welcher Handlungsbedarf für das Einzugsgebiet
Thierachern-Regio besteht. Allerdings darf bereits heute mit einer gewissen
Erleichterung festgestellt werden, dass das Gefahrenpotential in unseren Gemeinden
nicht besonders hoch ist. Dies ändert aber nichts daran, dass das RFO von
Gesetzes wegen verpflichtet ist, Vorbereitungen für den hoffentlich nie
eintretenden Fall der Fälle zu treffen.