Organisation - RFO Thierachern Regio

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Organisation





Kernstab RFO Thierachern Regio, Stand 22.04.2024
Das RFO Thierachern Regio kommt bei Katastrophen und Notlagen zum Einsatz und ist beratendes und ausführendes Organ für die fünf Gemeinden. Die Organisation besteht aus dem Chef RFO, Chef Stv., einem Stabschef, dessen Stellvertreter sowie dem Stab. Bei Ereignissen, die den gesamten Verwaltungskreis betreffen, koordiniert das Führungsorgan VKFO die Massnahmen.

Informationen aus dem Regionalen Führungsorgan RFO Thierachern-Regio Gremien, welche hoffen, nie zum Einsatz zu kommen, sind eher selten anzutreffen. Beim  Regionalen Führungsorgan Thierachern-Regio (RFO) ist jedoch genau das der Fall. Wird dieses  Organ aufgeboten, so herrscht eine ausserordentliche Lage, welche sich niemand wünscht. Aber  was ist eine ausserordentliche Lage? Was genau ist unter einem RFO zu verstehen und weshalb  haben Sie bisher vielleicht nichts oder nur wenig darüber gehört? Zu diesen und weiteren Fragen  erhalten Sie nachfolgend einen kleinen Einblick.

Was ist ein Führungsorgan?
Im Kanton Bern ist Bevölkerungsschutz primär Aufgabe der Gemeinden resp. der jeweiligen Exekutive  (Gemeinderat). Für Einsätze bei ausserordentlichen Ereignissen sind – wie bei anderen alltäglichen  Schadenfällen – in erster Linie Polizei und Feuerwehr zuständig. Kommt es jedoch zu einer  Katastrophe oder einer Notlage, so übernimmt der Gemeinderat mit Unterstützung seines  Führungsorgans die strategische Führung im Hinblick auf die Bewältigung der Lage. Während früher  die Gemeinden in der Regel über eigene Gemeindeführungsorgane verfügten, schlossen sich in der  Vergangenheit immer mehr Gemeinden zu regionalen Organisationen zusammen. So bilden die  Gemeinden Amsoldingen, Reutigen, Stocken-Höfen, Thierachern, Uebeschi und Zwieselberg seit dem  Jahre 2005 das RFO Thierachern-Regio.

Was sind die Aufgaben eines RFO?
Das Führungsorgan trifft die personellen, materiellen und organisatorischen Vorbereitungen für die  Führung resp. Führungsunterstützung und für den Einsatz der vorhandenen Ressourcen. Im Ernstfall erarbeitet es, basierend auf einer laufenden Lagebeurteilung, die Entscheidungsgrundlagen für den  Gemeinderat und arbeitet dazu eng mit der Einsatzleitung der im Einsatz stehenden  Partnerorganisationen und dem Regierungsstatthalter zusammen. Eine zentrale Aufgabe ist zudem  die Information der Bevölkerung. Eine bedeutende Rolle kommt dem RFO auch bei der  Gefahrenanalyse und der Risikobeurteilung zu.

Was ist unter einer ausserordentlichen Lage zu verstehen?
Nach dem Gesetz sind Katastrophen und Notlagen überraschend eintretende Ereignisse bzw.  unmittelbar drohende Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit oder soziale Notstände, die  mit den für den Normalfall bestimmten Mitteln und Befugnissen allein nicht mehr bewältigt werden  können. Solche Ereignisse könnten beispielsweise sein:
- Naturbedingte Ereignisse (Erdbeben, Erdrutsch, Lawinen, Trockenheit, Überschwemmung,  Waldbrand, Sturmschäden) - Technikbedingte Ereignisse (Chemieunfall, Störfall AKW, Transportunfall mit gefährlichen Gütern,  Grossbrand, Explosionen, Flugzeugabsturz, Stromausfall/Blackout)
- Notlagen (Epidemien, Pandemien, Tierseuchen, grosse Zahl von Flüchtlingen, Anschläge,  Gefährdung von Ressourcen und Infrastruktur wie etwa Wasser, Energie, Entsorgung, Wasser oder Lebensmittelknappheit)
- Besondere Ereignisse (Massenveranstaltungen, Gefährdung von Kulturgütern)

Besteht in unserem Gebiet wirklich das Risiko, dass ein solches Ereignis eintreten könnte?
Das Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär des Kantons Bern hat den Gemeinden im  November 2016 eine überarbeitete Gefahrenanalyse zugestellt, in welcher gestützt auf komplexe  Abklärungen von Fachspezialisten Risikobeurteilungen über das ganze Kantonsgebiet vorgenommen  wurden. Das RFO wird an seiner nächsten Sitzung prüfen, ob und wenn ja welcher Handlungsbedarf für  das Einzugsgebiet Thierachern-Regio besteht. Allerdings darf bereits heute mit einer gewissen  Erleichterung festgestellt werden, dass das Gefahrenpotential in unseren Gemeinden nicht besonders  hoch ist. Dies ändert aber nichts daran, dass das RFO von Gesetzes wegen verpflichtet ist,  Vorbereitungen für den hoffentlich nie eintretenden Fall der Fälle zu treffen.
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