Notfalltreffpunkte (NTP)
Service
Funktionen und Leistungen von Notfalltreffpunkten
Die Notfalltreffpunkte werden im Ereignisfall durch die Behörden in Betrieb genommen, und die Bevölkerung über die Inbetriebnahme informiert. Die Notfalltreffpunkte dienen der Bevölkerung als erste Anlaufstelle bei Schadenereignissen von grosser Tragweite, Katastrophen und Notlagen. An den Notfalltreffpunkten erhält die Bevölkerung im Ereignisfall Informationen über die aktuelle Lage und kann Notrufe absetzen, wenn die üblichen Kommunikationsmittel nicht mehr funktionieren. Die Kantone können für ihre Notfalltreffpunkte weitere Nutzungen festlegen. So ist es möglich, dass Notfalltreffpunkte zur Deckung anderer Grundbedürfnisse oder im Rahmen einer Evakuierung eingesetzt werden.